Ein Antrag verschiedener Metzger um Ernennung einer Commission zur Beaufsichtigung des Fleischverkaufs wird abgelehnt, jedoch beschlossen daß von einem noch näher zu bezeichnenden Zeitpunkte ab, alles Vieh (Groß- und Kleinvieh) im Schlachthause geschlachtet und die zu diesem Behufe erforderlichen Einrichtungen unter Zuziehung von Sachverständigen getroffen werden sollen.