[Nächste Seite] 7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt dem
SchiffscapitainSegermann die fernere Benutzung
seiner Landungsbrücke bis zum 1. April 1891 unter
den bisherigen Bedingungen und unter Vorbehalt
der näheren Anordnungen für die Fahrten bei
Vornahme der Baggerarbeiten.