2) Unter Aufhebung der Beschlüsse vom 24 n. Juli
1885 und 12 n. April 1886genehmigt St.V.V.
dem Schiffs-CapitainSegermann die fernere
Benutzung seiner Landungsbrücke bis zum 1 n. April
1887 unter den seitherigen, dem Schiffs-Capitain
Dekker gestellten Bedingungen.