2) Dem SchiffscapitainDecker wird die Benutzung des Landungsplatzes auf ein Jahr, beginnend am ersten April dieses Jahres, gegen Zahlung einer quartaliter postnumerand[?] fälligen Vergütung von 160 Mark pro Jahr unter den bisherigen Bedingungen gestattet, jedoch mit der Maß- gabe, daß die Fahrt von den Landungsstellen bis zur Erft- mündung in nicht weniger als 20 und umgekehrt in nicht weniger als 25 Minuten zurückzulegen ist.
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| Typ | Flur |
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| Typ | Gewässer |
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