Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Ab- schluß eines Vertrages mit der Stadt Essen als Treu- händerin zum Zwecke der Bindung des Aktienbe- sitzes der kommunalen Aktionäre des Rheinisch- Westfälischen Elektrizitätswerkes Essen zu unter der Voraussetzung, daß die Mehrheit der kommu- nalen Aktionäre ihre Zustimmung gibt.
| Typ | Stadt |
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