Im Anschlusse an das Vorgehen der Stadt Ehsen wird beschlossen, die durch die neue Gebäudesteuer-Revision entstehenden Kosten bei der Königlichen Regierung zur Erstattung zu liquidiren. Ferner werden für die Gebäudesteuer-Revision außer den bereits genehmigten 300 Mark noch weiter 150 Mark bewilligt und ≠ wird zur Einschätzung der nicht vermietheten Gebäude eine Commission
[Nächste Seite] bestehend aus den Herrn Dr. Sels, Hesemann,Ibels,Rappenhoener, Josten und Kaumanns gewählt.
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