Band 58: Eintrag vom  03. April 1876 (Nr. 708 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Ortsstatut betreffend Vertheilung der Einquartirungslast .

Auf Vorschlag der Finanz-Commission beschließt die Versammlung das ≠ Vertheilung Ortsstatut betreffend ≠ der Einquartirungslast für die Stadt Essen auch für Neuss als Ortsstatut aufzustellen, nach welchem die Einquartirungslast auf Rechnung der Stadt in Massenquartieren untergebracht und der Gesammtbetrag als Gemeindesteuer auf die Verpflichteten repartirt wird . Ferner wird beschlossen, seitens der Einquartirungs- Commission vor jeder Einquartirung bekannt machen zu lassen, daß die, welche ihre Einquartirungslast in natura tragen wollen, sich auf dem BürgermeisterAmte zu melden haben .