Der Vorsitzende erläutert die vom R. W. E. beabsichtig- te Freileitung und Transformatorenstation im neuen Hafengelände. Gegen die Verlegung eines 100 000 Volt- Kabels hat das R. W. E. noch schwerwiegende Beden- ken, weil noch nicht genügend Erfahrungen darin vorliegen. Zur Zeit liegen solche Kabel in Berlin und Nürnberg.
Es wird hervorgehoben, daß die Freileitung nicht nur das Städtebild beeinträchtigt, sondern auch infolge der breiten Schutzzone auf der ganzen Länge der Leitung für die Ausnutzung des Geländes außerordentlich hinder- lich ist. Die eputation kommt deshalb zu folgendem Ergebnis:
1. Sie stimmt der vorläufigen Verlegung der Freilei- tung zu, wenn das R. W. E. der Stadt Neuss in den Punkten, welche die Stadtverwaltung als Gegen- leistung für die Genehmigung der Freileitung verlangt hat, feste Zusagen macht.
In der Vereinbarung zwischen Stadt und R.W.E. ist festzulegen, daß das R.W.E. verpflichtet ist:
a) die Freileitung zu jeder Zeit auf seine Kosten ganz abzumontieren, falls die Stadt dies aus wichtigen Grün- den fordert.
b) die Freileitung zu jeder Zeit au seine Kosten ganz oder auf einzelnen Strecken an eine andere mit der Stadt vereinbarte Stelle zu verlegen, falls die Stadt dies aus wichtigen Gründen fordert.
Über die "wichtigen Gründe" entscheidet die Stdtverordne- ten - Versammlung endgültig.
c) an Stelle der Freileitung ein 100 000 Volt-Kabel auf eigene Kosten zu verlegen,
1. wenn die Reichsversuchsanstalt auf Antrag der Stadt gutachtlich feststellt, daß ein 100 000 Volt-Kabel betriebssicher verlegt werden kann.
[Nächste Seite]2. wenn das R.W.E. an irgend einer anderen Stelle ein 100 000 Volt-Kabel oder ein ein Kabel von noch höherer Spannung verlegt hat.
d) Diese Vereinbarung läuft spätestens mit dem Ende des zwischen der Stadt und dem R. W. E. abgeschlossenen Strom- vertrages, also im Jahre 1943 ab.