ambtsmeister des krämerambts gegen jungfer Klockers
auff verleßene klägliche vorstellung deren ambtsmeisteren und ambtsgenoßenen des krämerambts
[Nächste Seite] 200 gegen die jungffer Klöckers ist der bescheidt, daß der vatter das ambt acquiriren könne, nach deßen todt aber derselbe nicht erlaubt das ambt ahn sich zu halten.