Mit dem Vorschlage des Bürgermeisters:
1° von den bisher an die Rhein-Anwohner Hellersberg und Leuchtenberg auf unbestimmte Zeit verpachteten acht Cölner Morgen Wiese die auf der anliegenden Charte des Kreis Geometer Rappenhoener mit Lit. E bezeichneten 10 Parzellen, von einem Gesammt Flächen-Inhalte von 9 Morgen 84 Ruthen 80 Fuß öffentlich an den Meistbietenden zu verpachten;
2° Den gedachten Rhein-Anwohnern Erben Hellersberg [m?do] franz Melchers und Joseph Leuchtenberg die Parzelle A. von 174 Ruthen Wiesen-Inhalt, die Parzelle B von 145 Ruthen Inhalt, die Parzelle C von 2 Morgen 76 Ruthen 70 Fuß Inhalt, letztere in ödem Boden bestehend, gegen eine jährliche Abgabe von zwanzig Thalern unter der Hand mit der weitere Bestimmung auf neun Jahre in Benutzung zu geben, daß diese Pächter gehalten sind, über die genannten Parzellen A. B und C. den zu den Privat-Wiesen gehenden Eigenthümern den Übergang, respective die Überfahrt zu gestatten;
3. Den gedachten Rhein-Anwohnern franz Melchers, und Joseph Leuchtenberg für den gleichen Zeitraum von 9 Jahren zu gestatten, über die mit Lit. D bezeichneten 4 Morgen 102 Ruthen 30 Fuß Magdeburger Maaßes, welche die Stadt mit Bäumen zu bepflanzen beabsichtigt, ihr Vieh zu treiben, wogegen sie die Verbindlichkeit übernehmen müssen, die absterbenden oder schadhaft verdenden Bäume mit Ausnahme derjenigen, welche durch Eisgang und sonstige höhere Gewalt zu Grunde gerichtet werden, stäts zu ersetzen, erklärte der Stadtrath sich unter der Maaßgabe einverstanden, daß der Stadt das Recht vorbe-
[Nächste Seite] halten bleiben müße, die ad 3 eingeräumte Wiehtrifft mit Ablauf des dritten Jahres zurückzunehmen, wenn es sich ergebe, daß dieselbe dem Wachstum, oder dem Fortkommen der Bäume hinderlich sei.Der Stadtrath genehmigte gleichzeitig, daß die Parzelle D auf Kosten des städtischen Aerars mit Pappeln bepflanzt werde.
actum utsupra