Band 41: Eintrag vom  20. September 1817 (Nr. 55 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Am heutigen Tage versammelte sich auf die Verfügung einer hochlöblichen Regierung vom 4. May dieses Jahres der StadtRath von Neuß um sein Gutachten darüber zu geben wie die öden Gemeinde Plätze am vortheilhaftesten zu benutzen wären.

Die öden Gemeinde Plätze dieser Stadt sich 1° Die Morgenstern Heide 2° Das Neußer BroichDie Lach

Der Stadtrath hält dafür daß wegen der

[Nächste Seite] Morgensterns Heide, welche jetzt durch Weidgang benutzt wird, für den Augenblick, und nicht eher Vorschläge zur ander weitigen Benutzung zu machen wären, bis die nachgesuchte Vertheilung dieser Heide vorgenommen worden seyn wird worauf ohne Neuß noch die Gemeinden Büttgen und Kaarst durch Mitgenuß des Weidganges berechtigt sind.

DaßNeußer Broich wird gegenwärtig und seit langer Zeit schon, von den in der Nähe wohnenden Einwohnern zur Viehweide benutzt. Weil diese Leute fast alle arm sich befinden, und hierin einen Haupt Nahrungszweig finden, so wünscht der Stadtrath daß dies Verhältniß einsweilen fortbestehe. Derselbe trägt daher darauf an, daß Eine hochlöbliche Königliche Regierung ein solches Hochgefällig genehmigen möge.

Hinsichtlich der Lach ist der Stadtrath der Meinung daß dieselbe parzellenweise verkauft werde, auf welchem Wege der Stadtrath das beste Einkommen dafür verspricht.

Neuß wie vor.