Der Stadtrath nahm heute die von dem Verwal- ter Rosellen für das Jahr 1841 aufgestellte Leihhaus-Rechnung zum Revision, und begleitete dieselbe mit folgenden Erläuterungen:
§.1Einnahme. Eine Verfügung der königlichen Regierung vom 28. April 1841 I L. II A N° 4919 hat die Rechnung des Leihhauses vom Jahre 1840 als richtig erklärt. Der Bestand ist mit 371 Thalern 28 Silbergroschen 6 pfennige unter A gehörig eingetragen.
§. 2.Defecte (Lit. B) sind nicht zu verrechnen.
§.3An Pfand-Vorschüssen sind nach der Rechnung von 1841 zu erheben geblieben 7700 Thalern 21 Silbergroschen , welche hier unter den Resten sub Lit. C in wirkliche Einnahme gebracht worden. Zinsen von diesen Vorschüssen sind nicht zu berechnen.
§.4.Bei den laufenden Einnahme (Lit. D) sind
[Nächste Seite] Titel I an erstatteten Vorschüssen von eingelösten Pfändern 14725 Thalern 1 Silbergroschen, in Übereinstimmung mit den Büchern zur Einnahme gebracht. Die Soll-Einnahme beträgt 28706 Thalern 1 Silbergroschen, wonach also ein Einnahme-Rest von 13981 Thalern verbleibt, welcher als solche pro 1842 wieder vorzutragen ist. §. 5.Die ferner aufgeführten Einnahmen Titel II Zinsen von erstatteten Vorschüssen in Betrage von 1162 Thalern 9 Silbergroschen 5 Pfennige ; Titel III Pfandverkaufsgelder betragend 8 Thalern 29 Silbergroschen 4 Pfennige; Titel IV Überschießende Pfandverkaufsgelder betragend 101 Thalern 27 Silbergroschen 5 Pfennige fanden sich mit den Büchern übereinstimmend.
Es wird bemerkt, daß sich bei Titel II an Zinsen ein Einnahme-Rest von 94 Thalern 24 Silbergroschen 4 Pfennige ergiebt, welcher ebenso wie der EinnahmeRest (:§.4:) als solcher pro 1842 vorzutragen ist, so daß die Rest-Soll-Einnahme insgesammt 14015 Thalern 24 Silbergroschen 4 Pfennige beträgt.
§. 6.Titel V Zum Betriebe des Leihhauses, welches durch die in Düsseldorf einstweilen aufhörende Geschäftsführung in diesem Jahre bedeutend am Umfang zugenommen hat, wurden in wenigen Jahren von Privaten an Capitalien 3000 Thalern aufgenommen, welche hier zur Einnahme gebracht sind.
§. 7.Titel VI Aus der Sparcasse wurden entnommen und zur Einnahme gestellt 4450 Thalern Preussisch Courant derselben aber nach pag. 8 der Rechnung zurückerstattet 1200 Thalern , so daß die Leih-Anstalt einschließlich der frühere Anleihe von 4900 Thalern der Sparcasse am Schlüsse des Jahres 1841
[Nächste Seite] im ganzen 8150 Thalern verschuldete §. 8.Titel VII. Der reine Gewinn der Sparcasse, welcher zulge hoher RegierungsVerfügung vom 5. März 1836 I L. II N° 4224 zur Bestreitung der Ausgaben des Leihhauses mit den übrigen Einnahmen verwendet wird, ist mit 301 Thalern 5 Silbergroschen 6 Pfennige hier in Einnahme gestellt.
§.9.Einschließlich der Einnahme aus den Vorjahren wurde die GesammtEinnahme auf 31822 Thalern 2 Silbergroschen 2 Pfennige festgestellt. Nach der Zinsen-Berechnung stellt sich pro 1841 beim Leihhause ein reiner Zinsengewinnst von 261 Thalern 17 Silbergroschen 11 Pfennige, und einschließlich des Zinsengewinnstes aus den Vorjahren, welcher 1172 Thalern 19 Silbergroschen 6 Pfennige betrug, ein Zinsengewinnst bis 1841 einschließlich von 1434 Thalern 7 Silbergroschen 5 Pfennige, welches Resultat zu den erfreulichen gehört .
§. 10. Ausgabe.Vorschüsse Lit. A, und Defecte Lit. B sind nicht zu berechnen.
§. 11Nach der Rechnung von 1840 betrugen die AusgabeReste 6900 Thalern Preussisch Courant, welche sub Lit. C. richtig in Soll gestellt sind. Eine Rückerstattung auf diese Summe hat nicht stattgefunden. Es sind aber, wie schon oben bemerkt, auf die im Jahre 1841 bei der Sparcasse aufgenommenen Beträge von 4450 Thalern zurückerstattet 1200 Thalern, so daß die Schuld des Leihhauses an die Sparcasse um 3250 Thalern vermehrt wird, und also einschließlich der bis Ende 1840 sich auf 4900 Thalern stellenden Schuld überhaupt am Schlusse des Jahres 1841 eine Summe von 8150 Thalern beträgt.
[Nächste Seite]Die Gesammtschuld des Leihhauses am Schlusse des Jahres 1841 stellt sich auf 13150 Thalern worum a. dem Verwalter Rosellen als eingeschossene baarer Cautions-Betrag . . . . . . . 2000 Thalern „ - „ b. verschiedenen Privaten . . . . . . . 3000 „ - „ c. der Sparcasse . . . . . . . . . . 8150 „ - „ - überhaupt also wie oben 13150 „ Gebühren.
§. 12Zu Übereinstimmung mit den Büchern sind Lit D Titel I ungeleisteten Vorschüssen auf Pfänder im Jahre 28706 Thalern 1 Silbergroschen ausgegeben, und hier richtig verrechnet.
§. 13bei Prüfung des Titel II Kosten der Pfandverkäufe betragend 8 Thalern 16 Silbergroschen 6 Pfennige, des Titel III Überschüsse aus dem Erlös der verkauften Pfänder betragend 101 Thalern 27 Silbergroschen 5 Pfennige und des Titel IV. Verwaltungskosten betragend überhaupt 737 Thalern 7 Silbergroschen fand sich nichts zu bemerken.
§. 14.Eben so boten die Ausgaben des Titel V, und namentlich die Zinsen-Zahlungen an den Verwal- ter Rosellen für das als Caution eingeschossene Capital von 2000 Thalern und an verschiedenen Privaten für die bei denselben zum Betriebe des Leihhauses aufgenommenen Capitalien, welche Zinsen im Ganzen 121 Thalern 19 Silbergroschen 2 Pfennige betragen, keinen Anlaß zu Erinnerungen dar. Rückerstattungen auf die im Jahre 1841 von Privaten aufgenommenen Capitalien haben nicht statt gefunden, und es ist der Betrag derselben mit 3000 Thalern in Ausgabe-
[Nächste Seite] Rest aufgeführt. §. 15.Dagegen wurde an die Sparcasse (Titel VI) auf das im Jahre 1841 bei derselben aufgenommene Capital von 4450 Thalern ein Betrag von 1200 Thalern zurückerstattet, welcher hier richtig in Ausgabe gestellt ist. An Zinsen wurden der Sparcasse 319 Thalern 18 Silbergroschen 1 Pfennig vergütet.
§. 16.Titel VII. Die Auszahlung der Gratification von 75 Thalern an den Verwalter Rosellen für das Jahr 1840 gründet sich auf das den Belegen in Abschrift beigefügte Rescript der Königlichen Regierung vom 30. März 1841 I L. II N° 4606
Die übrigen Ausgaben des Tit VII , und unter diesen auch die für Bureauhülfe geleistete, bei dem gestiegenen GeschäftsVerkehre unvermeidliche Ausgabe von 24 Thalern 5 Silbergroschen (:betrag N° 29:) wurden geprüft, richtig gefunden, und genehmigt.
§ 17.Die Gesammt-Ausgabe wurde schließlich auf 31313 Thalern 19 Silbergroschen 1 Pfennig und der Bestand auf 508 Thalern 13 Silbergroschen 1 Pfennig festgestellt.
Nach dem Ergebniß der Rechnung beträgt das zu erstattende Betriebs-Capital 13150 Thalern, wogegen das Leihhaus wegen geleisteter Vorschüsse 14075 Thalern 24 Sgr 4 Pf zu fordern hat.
Weiter fand sich nichts zu bemerken
Actum ut supra
der Bürgermeister und Stadtrath.