Die Commission für Bauwesen berichtete hinsichtlich der beantragten Errichtung eines Lagerschuppens in der Nähe der Erft am Krahnen, daß die Ausführung eines solchen Schuppens zum Schutze der erheblichen Quantitäten Baumwolle, welche über Neuß in die Gegend von Gladbach-Grevenbroich versandt werde, dringend nothwendig sei. Dieselbe legte demnach einen Anschlag des Baumeisters Thomas vor, wornach ein Schuppen von 45 Fuß Länge und 28 Fuß Breite einen Kosten-Aufwand von 660 Thlr anfordern werde.
Nach Debattirung des Gegenstandes wurde die Aus-
[Nächste Seite] führung des Lagerschuppens zum Kostenbetrage von 660 Thlr. von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigt mit dem Vorbehalte jedoch, daß die frühere Ermäßigung der Krahnengebühren für transitirende Baumwolle nach Vollendung jenes Schuppens, wieder wegfalle, und daß über die entgeldliche oder unentgeldliche Benutzung des Schuppens seiner Zeit ein Reglement festgestellt werden soll.actum ut supra