Band 49: Eintrag vom  10. Februar 1851 (Nr. 123)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die israelitische Gemeinde, welcher durch frühern gemeinderäthlichen Beschluß auf ein Jahr ein Zuschuß von 50 Thlr zu den Kosten eines geprüften Lehrers bewilligt ist, spricht mittelst Gesuchs vom 7. Februar c. die Bitte aus, daß ihr für die Folge ein ständiger städtischer Beitrag und zwar in Rück- sicht, daß sie ohne Genuß davon zu haben, zu den Kosten des unentgeldlichen Elementar-Unter- richtes der christlichen Schulen, beitragen müsse, und daß die Gemeinde außerdem noch zu den christ- lichen Cultuskosten erhebliche Zuschüsse leiste, ein Beitrag von 100 Thlr. zuerkannt werden möge.

In Berücksichtigung der vorgetragenen Verhält- nisse bewilligt Gemeinderath der israelitischen Gemeinde für ein vom 1. September d. J. beginnendes ferneres Jahr einen städtischen Zuschuß von fünfundsiebzig Thlr mit dem Vorbehalte, daß die- selbe einen geprüften Lehrer halte und event. der Beitrag nur ratirlich gezahlt werde.

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