Die OberlehrerRichen und Rudisch übergeben den Lehr- und Stunden Plan der beiden Elementarschulen, sodann ein Verzeichniß der Kinder, welche die Freischulen und der Kinder, welche die Tagschulen besuchen.
Der Lehrplan dieser beiden Schulen wurde genehmigt und der hohen Behörde zur Bestätigung eingereicht.
Mit den beiden Herren Pfarrern wurden die Stunden, in welchen von den Geistlichen der Religionsunterricht in den Schulen ertheilt werden sollte, verabredet und bestimmt.
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