Band 55: Eintrag vom  3. Februar 1868 (Nr. 222)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Prozeß wegen des israelitischen Schulplatzes

Der Vorsitzende gibt der Versammlung von dem Rescripte der Königlichen Regierung zu Dühseldorf vom 27. vorigen Monats Kenntniß, wornach diese Behörde Bedenken trägt, die Autorisation zur Prozeßführung gegen die israelitische Gemeinde wegen des Schulplatzes derselben zu ertheilen.

Es wird beschlossen, die Commission für städtisches Eigenthum zu beauftragen, mit dem Vorstande der israelitischen Gemeinde in gütliche Verhandlung zu treten und wo möglich ein Abfinden zu erzielen, wornach der fragliche Platz nebst Schulzimmer zu 800 Thlr. an die Stadt überlassen wird.

actum utsupra