Von der betreffenden Commission wird auch mit Bezugnahme auf den gestellten Antrag auf Ausführung einer Mauer-Einfriedung des israelitischen Begräbnisplatzes, der Versammlung berichtet,
[Nächste Seite] daß diese Mauer -Einfriedigungung an der südlichen, westlichen und nördlichen Seite des Begräbnißplatzes ausführbar erscheine, und die desfallsigen Kosten sich auf ca. 370 Thlr belaufen werden. An der östlichen Seite könne aus den früher angegebenen Gründen eine Mauer nicht ausgeführt werden.Nachdem auf einen Antrag, dahin gehend, daß vorerst die Einfriedungskosten des katholischen und evangelischen Begräbnißplatzes ermittelt werden mögen, um darnach feststellen zu können, wie viel verhältnißmäßig auf die israelitische Gemeinde komme, nicht eingegangen werden, beschloß die Versammlung, dieser Gemeinde einen Zuschuß von 150 Thlr für die MauerEinfriedung an drei Seiten des Begräbnißplatzes zu bewilligen, mit der Maßgabe jedoch, daß die Auszahlung erst erfolgen, nachdem die gute Ausführung durch bauamtliches Attest nachgewiesen worden.
Typ | Flur |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Flur |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|