Ein Antrag der Armen-Verwaltung auf Einrichtung einer Anstalt zur Aufnahme und Erziehung städtischen Waisenmädchen unter Leitung von Ordensschwestern in Verbindung mit einer höhern Töchterschule nebst Pensionat, wird dem Gemeinderathe vorgetragen.
Die hierüber eröffnete Debatte führte zu der Erklärung des Gemeinderathes, daß zunächst die ArmenVerwaltung eine spezielle nähere Aufstellung über die mit der Ausführung des Projectes jetzt und in der Folge verbundenen Kosten vorlegen wolle, und daß der Antrag in so fern derselbe die Übertragung des Unterrichtes der höhern Töchterschule an Ordensschwestern betreffe, der städtischen Schul-Commission als der zuständigen Behörde zu überweisen sei, damit diese sich darüber ausspreche.
actum ut supra