Band 56: Eintrag vom  28. Oktober 1870 (Nr. 40)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Anerkenntniß einer Rentenschuld

Die Stadt Neuss verschuldet an die Alexianer-Genossenschaft zu Cöln eine jährliche Rente von sechs bescheidenen nickelgolden Rheinische Gulden, Churfürstlicher Münze, gut von Gold und aufrecht von Gewicht, erblichen Gelds, welche bisher jährlich am 9. April mit drei Thaler zwölf Sgroschen einem Pfennig Preußisch Courant bezahlt wird, als den der Alexianer-Anstalt zuzustehenden Theil einer früher an die Vicarie ad Sanctum Georgium zu Cöln gezahlten Rente von 18 dergleichen Goldgulden, begründet durch Rentverschreibung des Bürgermeisters, Schöffen, Rath und Gemeinde der Stadt Neuss vom Jahre 1518 auf St. Ambrosius-Tag. Diese Rente, insofern sie die Alexianer-Genossenschaft betrifft, ist von der Schuldentilgungs-Deputation zu Neuss, gemäß Schreiben an die stadtkölnische Armenverwaltung, welcher das Aufsichtsrecht über die Vermögensverwaltung der Alexianer-Anstalt zusteht, - vom 28. April 1824 anerkannt, deren Liquidation von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf genehmigt und in den SchuldenEtat der Stadt Neuss aufgenommen worden.

Auf den Antrag der stadtkölnischen Armenverwaltung erkennt die Stadtverordneten-Versammlung zu Neuss auf Grund ihres Beschlusses vom 28. October 1870 die fragliche Rente von drei Thaler zwölf Sgroschen einem Pfennig zu Lasten der Stadt Neuss neuerdings an und verpflichtet die Schuldnerin die p. Rente wie bisher mit drei Thalern zwölf Sgroschen einem Pfennig jährlich stets auf ihr Budjet zu nehmen und alljährlich an die Alexianer-Genossenschaft zu Cöln zu bezahlen.

a. u. s.