1/ Etat der Hospital- und Armenverwaltung pro 1871
[Nächste Seite] Vorgelegt werden die Etats
der
Hospital- und der Armenverwaltung pro 1871, welche in den
einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben geprüft und mit
Ausnahme der position "Unvorhergesehene Ausgaben" in beiden Etats
nach den Vorschlägen der Verwaltungen ge- nehmigt werden. - Die
definitive Feststellung beider Etats erfolgt in der nächsten Sitzung.
a. u. s.