Dem Gemeinderath wurden die Verhandlungen über den vorgenommenen Verding der Bekleidungsund anderer Gegenstände für die Armenund Hospital-Verwaltung pro 1856 vorgelegt, woraus sich ergibt, daß die Resultate dieses Verdings überall als annehmbar zu bezeichnen sind.
Gemeinderath ertheilte zu dem Verdinge seine Genehmigung.
actum ut supra
[Nächste Seite] Zum Zwecke der Prüfung des Entwurfs einer neuen Feuerlösch-Ordnung wählte Gemeinderath aus seiner Mitte die Gemeindeverordneten Klötzer, Eichhoff, Fischer, Werhahn, Hesemann, Derath, welche den Gegenstand mit dem Bürgermeister in die Hand zu nehmen, und seiner Zeit darüber zu referiren haben.actum ut supra
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