Band 52: Eintrag vom  26. November 1857 (Nr. 138 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem Mittelst allerhöchster Cabinets-Order vom 27. October courant, den von der Stadtverordneten Versammlung getroffenen Wahlen gemäß, der Kaufmann Jacob Ibels als erster , und der Kaufmann und Oekonom Caspar Thywissen als zweiter Beigeordneter der hiesigen Stadt

[Nächste Seite] für eine sechsjährige Amtsdauer bestätigt worden, nahm der Bür- germeister Fringsheute auf Grund des § 33 der Städteordnung, die beiden Gewählten in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung, in Eid und Pflicht.

Herr Jacob Ibels Schwur demnach folgenden Eid: "Ich Jacob Ibels Schwöre zu Gott dem Allmächtigen "und Allwissenden, daß, nachdem ich zum ersten Beigeordneten "der Stadt Neuß bestellt worden, Seiner Königliche Majestät "von Preußen meinem allergnädigsten Herrn, ich unter"thänig, treu und gehorsam sein, die Verfassung gewissenhaft "beobachten und alle mir vermöge meines Amts oblie"genden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen "genau erfüllen will, so wahr mir Gott helfe und "sein heiliges Evangelium;

Hierauf leistete Herr Casper Thywissen nachstehenden Eid: " Ich Casper Thywissen schwöre zu Gott dem Allmächtigen " und Allwissenden, daß, nachdem ich zum zweiten " Beigeordneten der Stadt Neuß bestellt worden, Seiner " Königliche Majestät von Preußen, meinem Allergnädig" sten Herrn Ich unterthänig, treu und gehorsam sein, " die Verfassung gewissenhaft beobachten und alle mir " vermöge meines Amts obliegenden Pflichten nach " meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen " will, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evange" lium".