Band 50: Eintrag vom  12. Dezember 1853 (Nr. 59)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 1. August courant berichtete die betreffende Commission dem Gemeinderath, daß der Herr SpritzenfabrikantG. A. Jonck in Leipzig sich zur Anlieferung eines Wasserzubringers von gleicher Beschaffenheit und Kraft wie der neue Zubringer in Düsseldorf, für eine Summe von 700 Thl anerboten habe, daß derselbe aber ebenmäßig bereit sei, einen Zubringer für 600 Thl anzuliefern, welcher zwar nicht die nämliche Stärke habe, wie der obenerwähnte, jedoch von gleicher Vortrefflichkeit sei, und zwei Spritzen vollständig mit Wasser versehen werde. Die Commission referirte weiter, daß Herr KupferschmiedC. Klötzer hierselbst sich bereit erklärt habe, einen Wasserzubringer für 610 Thl anzuliefern, welcher diese Kraft habe wie der neue Düsseldorfer Zubringer, sich indessen leichter und mit weniger Mühewaltung handhaben lasse. Der g. Klötzer wolle den Zubringer in vorzüglichster Güte und unter der Verbindlichkeit für die Stadt anfertigen, daß der Zubringer für seine Rechnung bleibe, wenn derselbe nicht an den zu bestellenden Revisions-Commission für solid, zweckmäßig und in jeder Beziehung für gut anerkannt werden sollte.

Unter den vorgetragenen Umständen autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, unter Zuziehung der betr. Commission mit dem g. Klötzer wegen Anlieferung eines Wasserzubringers für die Gemeinde Vertrag zu schließen actum ut supra