In einem Gesuch vom 17. dieses trägt der AckererMathias Neidhöfer vor, daß er bei dem Vertrage wegen Haltens zweier Ziehochsen nicht sein Bestehen sind und knüpft daran die Bitte, ihm gestatten zu wollen, das Sprunggeld von 3 Sgr auf 5 Sgr erhöhen zu dürfen, oder ihm einen Zusatz für Futter zu gewähren.
Gemeinderath ermächtigt den Bürgermeister, dem p Neidhöfer vier Morgen Grummet als Zusatz anzuweisen.
actum ut supra
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