Es wird vorgetragen, daß bei dem am 31. Dezember 1856 vorgenommenen Verdinge des für den CommunalWegebau pro 1857 erforderlichen Kieses der Ackerer Mathias Neidhöfer zu 2 % unter der Anschlagssumme von 331 Thlr 21 Sgr Letztbietender, und der FuhrmannJos. Mobis zu 1 1/2 % unter der genannten Anschlagssumme Vorletztbietender geblieben sei, und daß es der Stadt bedingungsmäßig frei stehe, unter diesen Beiden einen als Unternehmer zu wählen.
Da der p Neidhöfer bei der Kieslieferung im Jahre 1856 zu begründeten Klagen Veranlassung gegeben hat, so beschließt der Stadtrath, dem Vorletztbietenden Jos. Mobis zu 1 1/2 % unter der Anschlagssumme von 331 Thlr 21 Sgr den Zuschlag zu ertheilen.
actum ut supra