Auf den Vortrag des Bürgermeisters genehmigte die Stadt.
[Nächste Seite] Stadtverordneten-Versammlung, daß a. die auf das AusgabeConto Tit V. Art. 2 imputirten Kosten für die Reparatur der Brücke über die Erft zu Selikum und am Epanchoir und der Schleuse am Rheinthore mit überhaupt 76 Thlr 26 Sgr 9 Pf, b. die bei dem Erft-Conto Tit V Art 12 verrechneten bisherigen Lichterkosten und die Kosten der jetzt vorzunehmenden Bagger-Arbeiten in der Nähe des Krahnen; c. die auf das Conto der Schul- Unterhaltungskosten Tit VII Art. 39 notirten Kosten der Tieferlegung eines Pumpenkanals an der Elementarschule auf dem Münsterplatze und der Verbesserung der betreffenden Pumpe selbst sowie jene der Utensilien für die neue Zeichenschule mit überhaupt 116 Thlr 22 Sgr 2 Pf, außeretatsmäßig in Ausgabe nachgewiesen werden.actum ut supra