Mehrere Ackersleute haben in einem Gesuche beantragt, daß die Erftbrücke, den Schleusen am Epanchoir gegenüber, welche gegenwärtig wieder re-
[Nächste Seite] reparaturbedürftig sei, vermittelst eines steinernen Bogens überbrückt werde.Da die Unterbalken der Brücke noch gut und stark sind, so erachtet Gemeinderath eine steinerne Überbrückung nicht für nöthig, und beschließt, behufs ihrer Wiederherstellung des Oberbelag derselben in Stand setzen zu lassen.
actum ut supra