Band 50: Eintrag vom  19. Januar 1857 (Nr. 668 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Stadtverordneten-Versammlung ermächtigt den Bürger- meister, die zur Bestreitung der laufenden städtischen Aus- gaben erforderlichen Gelder unter Vorbehalt der Rückerstattung im Herbste, wo die größeren städtischen Intraden eingehen, vorschußweise aus der städtischen Sparkasse zu entnehmen.

actum ut supra