Der vorsitzende Bürgermeister trug vor, daß er in dem Notariats-GehülfenJos. Heinrichs hierselbst, welcher früher mehrere Jahre auf dem Bürgermeister-Amte beschäftigt gewesen, eine geeignete Persönlichkeit für die zu besetzende Secretairstelle auf dem Polizei-Amte gefunden habe. Sowohl wegen seiner Solidität und Zuverläßigkeit als seiner Befähigung verdiene derselbe zu dieser Stelle vorzugsweise empfohlen zu werden, und es sei dieser Candidat bereit, letztere gegen ein monatliches Gehalt von 20 [?], ausmachend jährlich 240 [?] anzutreten.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich hier noch mit der Annahme des p Heinrichs auf Kündigung zu dem angegebenen Gehalte einverstanden.
Dieselbe verbindet jedoch hiermit an die verehrte Oberbehörde die Bitte, daß die Außengemeinden des PolizeiGerichts-
[Nächste Seite] gerichtsbezirks, welche für die Wahrnehmung der Polizei-Anwaltschaft beim Polizeigerichte nur eine Vergütung von überhaupt 30 Thlr an den Polizei-Commissair abtragen, zu einer angemessenen sicheren Beitragsleistung verpflichtet werden mögen, und daß diese Mehr-Entschädigung in Berücksichtigung der durch die Annahme eines Secretairs beim Polizei-Amte entstandenen vermehrten Auslagen der städtischen Kasse überweisen werde.actum ut supra