Band 52: Eintrag vom  18. April 1859 (Nr. 405)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Wohnung für den Polizei-Commissair.

Der Polizei-Commissair Klein stellt in einem Gesuche vom 7. des Monats vor, daß er bis zu seiner definitiven Anstellung seine Familie nicht hierher ziehe, und daher die ihm gegen 50 Thlr [eingefügt:Miethe] offrirte Wohnung beim Polizei Amte vorerst nur theilweise benutze, weshalb er bitte, ihn nur eine verhältnißmäßige Miethe zahlen zu lassen.

Die Versammlung beschließt dem Polizei-Commissair Klein von seiner Wohnung zwei Zimmer zur Benutzung zu überweisen, und dafür eine Miethe von 25 Thlr pro? Jahr festzusetzen. Dieses Verhältniß soll indessen nur während der provisorischen Anstellung desselben Geltung haben.

actum ut supra