Band 50: Eintrag vom  19. Januar 1857 (Nr. 669 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß dem Anfangs Februar abgehenden Hülfsverwaltungsdiener Meuter die denselben für seine Dienstzeit bewilligte besondre Zulage von monatlich 1 Thlr für den Unterhalt seines blödsinnigen Sohnes, noch für den Monat Februar ausbezahlt werde.

actum ut supra