Band 50: Eintrag vom  9. März 1857 (Nr. 716)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 26. Februar des Jahres Nr 1396 wird vorgelesen, worin das Ansinnen gestellt wird, daß das Gehalt des GefangenenwärtersGefangenwärters beim Cantonal-Arresthause von 20 Thlr auf 120 Thlr erhöht werde, von welcher Erhöhung als Antheil auf die Gemeinde Neuss ein Betrag von 17 Thlr 22 Sgr 5 Pf falle.

Stadtrath verkennt nicht, daß das Gehalt von 80 rt. etwas niedrig sei, jedoch glaubt derselbe sich nur für eine Erhöhung desselben bis zu 100 Thlr aussprechen zu können, da der Gefangenwärter außer dem Gehalte freie Wohnung genieße, für die Reinigung der Lokale besondre Vergütung erhalte, und für die übernommenen Heitzung derselben und die Verpflegung der Gefangenen eine höhere Vergütung beziehe als anderweitig dafür gezahlt werde.

actum ut supra