Band 52: Eintrag vom  15. März 1858 (Nr. 205)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Aufbringung des Kostenantheils für den evang. Pfarrhausbau.

Der Stadtverordneten-Versammlung wird von einer Mittheilung der landräthlischen Behörde Kenntniß gegeben, nach welcher für nöthig gehalten wird, daß die Beschlußnahme wegen Aufbringung des auf die Gemeinde Neuß fallenden Kosten-Antheils von 3273 Thlr 7 Sgr 6 Pf für den evang. Pfarrhausbau jetzt erfolge, indem der Seitens des Presbyteriums geschehene Rekurs gegen die Kosten-Repartition, für die beschlossene Vertagung keinerlei Motive enthalte.

Die Versammlung autorisirte demnach den Bürgermeister die genannte Summe von 3273 Thlr 7 Sgr 6 Pf, worüber die Gemeinde gegenwärtig nicht verfügen könne, für letzten zu negociiiren, und demnächst zur Verordnung in dem Verhältnisse disponibel zu stellen

wie

[Nächste Seite] wie auch die übrigen betheiligten Civil- und Kirchengemeinden, ihre respective Beiträge einzahlen.

Actum ut supra