Band 52: Eintrag vom  22. Januar 1860 (Nr. 556)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Besetzung der Hafenmeisterstelle.

Der Versammlung wird eine Randverfügung der Königlichen Regierung vom 11. dieses Monats I. III. 7597 N vorgelegt, welcher gemäß diese hohe Behörde den Feldwebel Lentzen von Düsseldorfzur Übernahme der Hafenmeisterstelle hierselbst als geeignet hält, und deshalb wohl unbedenklich auf sechs monatliche Probe anzunehmen sein dürfte. Der Anstellung des Gartenaufseher Koenen von Düsseldorf zum Hafenmeister ist hiernach die Bestätigung versagt.

Die Versammlung erwidert, daß die Anstellung des Feldwebel Lentzen, welchem die practischen Geschäftskenntnisse namentlich die erforderlichen Schifffahrts- und Wasserbaukenntnisse abgehen, ihre Bedenken habe, sie bittet vielmehr Königliche Regierung, sich hochgefällig mit den respective Wasserbaubehörden in Vernehmen zu setzen, und demnach, nach deren Äußerungen, einen geeigneten Candidaten in Vorschlag zu bringen.

actum ut supra