Aus dem Referate der Finanz-Commission ersieht die Stadtverordneten-Versammlung, daß die von dem Stadtrentmeister Stadler für das Jahr 1859 aufgestellte städtische Rechnung bei Revision richtig befunden worden. Zu erinnern hat sich nur gefunden, daß bei einigen Ausgabe-Credits der Etat in etwa überschritten ist, ohne daß zu der Mehr-Ausgabe die städträthliche Genehmigung eingeholt worden, welche Genehmigung von der Versammlung heute nachträglich ertheilt wurde.
[Nächste Seite] Auf den Antrag der Commission beschließt die Stadtverordneten-Versammlung daher, die Rechnung in wirklicher Einnahme zu ... Th. 64396 - 15 - 9 in wirklicher Ausgabe zu ... Th. 60872 - 1 - 5 im Bestande zu ... Th. 3524 - 14 - 6 im Rest - Soll - Einnahme zu . Th. 66 - 20 - " im Rest - Soll - Ausgabe zu .. Th. 130 - " - " festzustellen und unter Anerkennung der correcten Wahrnehmung der Cassengeschäfte dem Rendanten die Decharge zu ertheilen.Aus dem abzüglich der Subtanzgelder ad 1680 Thlr. vorhandenen Bestande von 1844 Thlr. 17 Sgr. 6 Pfennig seien 600 Thlr. als disponibler Überschuß aus den Erftschifffahrts-Gebühren, auf das im Jahre 1858 bei der Sparkasse für die Erftverbesserungs-Arbeiten aufgenommene Capital zurückzuerstatten. Sodann sei ferner nur diesem Bestande die Neupflasterung der Hymgasse auf Grund eines von dem Herrn Bau-InspectorWeise aufzustellenden Kostenanschlags ausführen zu lassen.
actum ut supra