Die Stadtverordneten-Versammlung bemerkte auf ein Anerbieten von Corn. Reistorf in Betreff der Aufhebung des von der Stadt gegen denselben & Genossen wegen Benutzung städtischer Wiesenstücke zum Ausziegeln erhobenen Prozesses, daß diese Offerte, wornach der Stadt die Zahlung einer Entschädigung zugemuthet wird, um so weniger acceptirt werden könne, als im Gegentheil der Stadt Entschädigung gebühre.
a.u.s.