Band 56: Eintrag vom  10. März 1873 (Nr. 767)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Communalsteuer der Beamten der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft

Der Vorsitzende verlas einen Antrag der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, worin dieselbe bat, die Communalsteuer ebenso wie für die Staatsbeamten von der Hälfte der Diensteinkommen zu berechnen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.