Nachdem Corn. Reistorf & Pet. Adam Bohnen den Wunsch zu erkennen gegeben haben, sich mit der Stadt wegen des über den Vertrag vom 17. April 1863 obschwebenden Prozesses hinsichtlich der Benutzung eines städtischen Wiesenstücks zum Ausziegeln, zu vergleichen, gibt die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, daß sie unter folgenden Bedingungen einen Vergleich genehmige:
1. Die Unternehmer stellen bis zum 1. Februar diesen Jahres der Stadt die fraglichen fünf Morgen Wiesenterrain, die jetzt Gegenstand des Prozesses sind, wieder zur Disposition;
2. So weit diese fünf Morgen nicht von der BergischMärkischen Eisenbahn-Gesellschaft in Anspruch genommen werden, ermächtigen die Unternehmer die Stadt, dieselben auf ihre der Unternehmer Kosten vorschriftsmäßig planiren und die darauf noch lagernden Steinhaufen entfernen zu lassen;
die Stadt verzichtet auf den Pachtzins dieser fünf Morgen für die Zeit von 17. April 1867 bis 1. Februar 1868, dagegen tragen Unternehmer
[Nächste Seite] alle bis jetzt ergangenen Prozeßkosten; 4. Die gemäß Vertrag vom 24. November 1863 nachträglich von den Unternehmern zum Aufstellen von Ziegelreihung gepachteten 3 Morgen 30 Ruthen Wiese sind der Stadt am 11. November dieses Jahres in vertragsmäßigem Zustande wieder zur Verfügung zu stellen. Der Pachtzins bis dahin ist mit sechsunddreißig Thalern einem Silbergroschen acht Pfennige an die Stadt-Kasse abzuführen.a.u.s.