Den städtischen Polizeidienern bewilligte Gemeinderath für die Zeit vom 1. Januarbis 1. Juli c. jedem eine Theuerungszulage von sechs Thalern, indem derselbe gleichzeitig die Erwartung ausspricht, daß die Polizeidiener sich befleißigen werden, in Erfüllung ihrer Pflichten durch Thätigkeit und gute Führung sich hervorzuthun.
actum ut supra