Band 55: Eintrag vom  7. August 1867 (Nr. 75)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Erftreinigungskosten.

Den hiesigen Müllern wurde für die besorgte Reinigung der Erft an Stellen, wo mehrere städtische Straßen-Canäle in dieselbe einmünden, pro 1866 & 1867 eine Entschädigung von je 10 Thalern mit zusammen 20 Thalern zuerkannt.

actum ut supra