Nach Kenntnißnahme des Berichts des Polizei-Commissars Steeb über die dienstliche Führung des Polizeidieners Pilz sieht sich die Versammlung genöthigt die definitive Anstellung desselben abzulehnen, da dessen körperliche Gebrechen ihn nicht zu der Stelle eines Polizeidieners qualifiziren, wenn auch die sonstige dienstliche Führung gut ist, und wird daher beschlossen dem g. Pilz zu kündigen und die Stelle mit einem Gehalte von 200 Thlrn. nebst den bisherigen Kleidergeldern und der Miethsentschädigung öffentlich auszuschreiben. - Bei dieser Gelegenheit wird die bei Berathung des städtischen Etats ausgesetzte Frage wegen der Gehaltserhöhung der Polizeidienergehälter wieder aufgenommen und dieselben vom 1. Januar des Jahres an festgesetzt für den Polizeidiener Briese auf 220 Thlr. für die 3 andern Polizeidiener auf 200 Thlr excl. der denselben zustehenden Kleidergelder und Miethsentschädigung. -
Der von einem Stadtverordneten gestellte Antrag um Vermehrung der Polizeikräfte wurde unter der Bedingung zurückgezogen, daß der Gegenstand im Juni nochmals zur Tagesordnung gestellt werde. In Betreff der definitiven Anstellung des Feldhüters Kempermann wurde kein Beschluß gefaßt, vielmehr dessen provisorische Fortfungirung vorläufig gewünscht.
a. u. s.