Der Vorsitzende theilt den Beschluß der Kommission über den von der Armenverwaltung beschlossenen Austausch eines Grundstücks mit Theodor Hellersberg dahin lautend mit, den Austausch nicht zu genehmigen mit dem Vorschlage das vor demselben bis zur Chaussee liegende Jostensche Grundstück zu acquiriren. - Die Versammlung vertagt darauf eine definitive Beschlußfassung bis zur nächsten Sitzung.
actum ut supra