Band 56: Eintrag vom  16. Mai 1872 (Nr. 498 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5/ Alignementslinie an der Erftstraße und Feststellung der Grundentschädigung für acquirirtes Terrain

Nach einer Situationszeichnung und nach der darauf vom Kataster-GeometerRappen- höner gemachten Berechnung wird Bernhard Stein beim Bau an der Erftstraße von der Stadt eine Ruthe oder 144 Quadratfuß acquiriren, wofür die zu zahlende Entschädigung auf zehn Sgroschen pro Quadratfuß festgestellt wird. Die örtliche Besichtigung durch die Baukommission und genaue Feststellung der Alignements- Linie nach dem Stadtbauplan sowie die Berechnung der Fläche bleibt übrigens noch vorbehalten.

a. u. s.