Der Vorsitzende legt eine protocollarische Erklärung von verschiedenen Hausbesitzern der Erftstraße vor, worin dieselben mit der Erklärung für die eventuellen Kosten aufkommen zu wollen, bitten, die Stadtverordneten-Versammlung möge die Eröffnung der Erftstraße beschließen und falls mit einigen Adjucenten nicht ein gütliches Uebereinkommen zu Stande zu bringen sei, Expropriationsverfahren einzuleiten.
Die Versammlung beschließt demzufolge die Erftstraße zu eröffnen und eventl. das Expropriationsverfahren einzuleiten.
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