14/ Aufbringung von Erde auf einem Lagerplatz an der Erftbrücke
Schließlich wird die Aufbringung von Erde auf dem zum Werfte einzurichtenden Ausladeplatz nördlich der Eisenbahn-Erftbrücke Seitens der Firma Schönwasser gestattet, so weit solches mit der künftigen Verwendung des Platzes vereinbar ist.
a. u. s.