Nachdem durch landräthliche Verfügung vom 7. vorigen Monats die Neuwahl der hiesigen Kreistags-Abgeordneten und Stellvertreter, deren Functionszeit mit Ende dieses Jahres abläuft, angeordnet, war durch vorschriftsmäßige Einladung auf heute die Wahl anberaumt, und fand dieselbe nach Anleitung der Kreisordnung vom 13. Juli
[Nächste Seite] 1827, der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22. Juni 1842 durch geheimes Scrutinium statt. Die absolute Majorität erhielten als Deputirte die Beigeordneten und Stadtverordnete Dr. Clemens Sels mit acht und Caspar Thywissen mit zwölf Stimmen, und als Stellvertreter Beigeordnete und Stadtverordnete Carl Conrad Loerick mit sieben und Stadtverordnete Heinrich Knein mit acht Stimmen. Neben der Wahlhandlung wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen.a. u. s.