Der Vorsitzende referirt über einen Antrag des Fabrikbesitzers Theodor Hellersberg ihm außer den bereits verpachteten 30 Morgen Land noch 10 daranschießende Morgen zu 35 Th. pro Morgen auf 8 resp. 14 Jahre zu verpachten und legt gleichzeitig ein Gutachten der städtischen Eigenthums-Commission dahin lautend vor, die Verpachtung der 10 Morgen zur Benutzung als Gemüsefeld unter folgenden Bedingungen zu genehmigen:
1. Die Verpachtung geschieht auf 7 Jahre, welche am 15. October 1873 beginnen und am 14. October 1880 endigen; jedoch soll Anpächter berechtigt sein, die Grund-
[Nächste Seite] stücke schon am 15. August des Jahres in Benutzung zu nehmen.2. Anpächter soll berechtigt sein, die fraglichen Grundstücke noch sechs Jahre lang nach abgelaufener Pachtzeit unter denselben Bedingungen in Pacht zu behalten, wenn er dies 1 Jahr vor abgelaufener Pachtzeit dem Bürgermeisteramt schriftlich anzeigt.
3. Die Pacht beträgt 40 Th. pro Morgen und Jahr, zahlbar am 15. October 1874 zuerst.
4. Von einer Bürgschaftsstellung kann abgesehen werden. Die Versammlung erklärt sich mit dem Antrag der Commission einverstanden.