Ein Antrag der hiesigen Handelskammer die Hälfte der auf die Reichsbanknebenstelle fallende Communaleinkommensteuer dem Bankagenten zur Vervollständigung seines Einkommens auf 4500 Mark in der Zukunft zu überweisen, wird genehmigt. Gleichzeitig wird beschlossen, der Handelskammer den Wunsch auszusprechen, mit dem Bankagenten einen bindenderen Vertrag abzuschließen.
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