Band 55: Eintrag vom  27. April 1868 (Nr. 284)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Berufung einer dritten Lehrkraft an die Schule zu Weißenberg.

Nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen, wornach der Schulvorstand von Weißenberg beschlossen hat, an der Schule daselbst eine dritte Lehrkraft und zwar eine zweite Lehrerin mit einem Gehalt von 180 Thlr. nebst freier Wohnung anzustellen, gibt die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie mit der Beschlußnahme des Schulvorstandes einverstanden sei und demnach den auf die hiesige Gemeinde nach Maßgabe der Seelenzahl fallenden Gehalts-Antheil bewillige.

actum ut supra