Zufolge einer Verfügung des Königlichen Landraths-Amtes vom 27. Februar cr. N° 1292, betreffend die Normirung des Gehaltes des zu Ostern dieses Jahres für die Schule zu Weihsenberg erforderlichen vierten Lehrkraft, erklärt sich die Versammlung mit der Uebernahme des auf die Stadt Neuss erfallenden ratirlichen Antheils des auf 1150 Mark normirten Lehrergehalts einverstanden.
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