Die Etats der Armen- und Hospitalverwaltung werden festgestellt und zwar 1/ Etat der Armenverwaltung nach Erhöhung der position 7 des Titels III der Einnahme "Hundesteuer" mit Rücksicht auf den zweiten Beschluß der heutigen Sitzung um 90 Thlr. und Ermäßigung der position 2 a des Titels V um diesen Betrag, in Einnahme und Ausgabe balancirend zu neunzehntausend sechshundert Thaler in Geld, zwei Scheffel eilf {altes Wort für 11?} 50/100 Metzen Weizen, neun Scheffel sechs 41/000 Metzen Roggen und zwei Scheffel dreizehn Metzen Hafer.
[Nächste Seite] 2/ Den Etat der Hospital-Verwaltung ebenfalls in Einnahme und Ausgabe balancirend zu neuntausend sechshundert fünfzehn Thlrn in Geld, zwei Hühnern, vier und vierzig Scheffeln wie 11/100 Metzen Roggen, vier Scheffel wie 37/100 Metzen Hafer.a. u. s.