Die Versammlung beschließt auf eine Vorlage des BürgermeisterAmtes zu Büderich , worin dasselbe mittheilt, daß die Königliche Regierung durch Verfügung vom 16. Mai courant I. V. A. 3793 das Gehalt des 1. Lehrers zu Weissenberg auf 1300 Mark , und das der 1. und 2. Lehrerin auf 1125 respective 1050 Mark erhöht habe, sich mit der Erhöhung des Gehaltes des 1. Lehrers auf 1300 Mark einverstanden zu erklären, jedoch der 1. und 2. Lehrerin nur ein Gehalt von 1000 resp. 900 Mark zuzuerkennen .
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